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Rezepte

Patienteninformation für das elektronische Wiederholungsrezept

Die Digitalisierung schreitet auch in der Hausarztpraxis immer weiter voran. Ab dem 01.01.2024 müssen wir das sogenannte e-Rezept nutzen. Das bringt einige Erleichterungen mit sich, muss sich aber erstmal einspielen. Wir hoffen auf eine möglichst problemarme Umstellung!

Was ändert sich?

In Zukunft wird es das klassische Rezept nicht mehr geben. Wir werden Ihr Rezept digital und verschlüsselt an einen Server senden, von dem die Apotheken das Rezept wiederum abrufen können.

 

Wichtig bleibt: Vor dem Ausstellen eines Rezepts brauchen wir zuerst für das laufende Quartal einmalig Ihre Krankenkassenkarte. 

 

Ist Ihre Krankenkassenkarte eingelesen, können Sie Ihre Medikamente telefonisch in unserer Praxis bestellen und nun bei jeder beliebigen Apotheke mit Ihrer Krankenkassenkarte abholen.

 

Aufgrund der Verwaltungsschritte ist dies erst einen Werktag, nachdem Sie das Rezept bei uns bestellt haben, möglich. Auch wenn Sie die Krankenkassenkarte einlesen lassen und gleichzeitig eine Rezept bestellen, kann dies erst am nächsten Werktag in der Apotheke eingelöst werden.

 

Nicht als E Rezept übermittelt werden können: Privatrezepte, Hilfsmittelverordnungen wie z. B. Verbandsmaterialien und Teststreifen.

 

Rezepte, die im unmittelbaren Kontakt im Behandlungszimmer erstellt werden, können sofort eingelöst werden.

 

Die e-Rezepte sind 28 Tage gültig.

Ihr Praxis Team

Kontakt
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KONTAKT

GEMEINSCHAFTSPRAXIS FÜR ALLGEMEINMEDIZIN

DR. MED. MATTHIAS BÖRGER

DR. MED. THOMAS WILLE

DR. MED. LARA BÖRGER

DR. MED. JÜRGEN KALLERHOFF

ADRESSE: HUCHTINGER HEERSTRASSE 24 | ERDGESCHOSS

TEL.: +49 (0) 421 576380  |  FAX: +49 (0) 421 5763818

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